Deutsche Gesellschaft für Humanökologie

 

 

 

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 Satzung

 Beitrittserklärung 

 Einzugsermächtigung 

 

Mitgliedschaft

Mitglieder und Finanzierung 

Die DGH ist eine unabhängige, überparteiliche, konfessionell oder weltanschaulich nicht gebundene gemeinnützige Vereinigung von Menschen beiderlei Geschlechts aus Wissenschaft und Praxis mit Interesse an der denkenden oder handelnden Schnittstelle zwischen Mensch, Umwelt und Gesellschaft. 

Die DGH finanziert sich in erster Linie über Mitgliedsbeiträge und Spenden, aber auch Forschungsmittel und andere zweckgebundene Zuwendungen, die dem Satzungszweck entsprechen. Die DGH hat zur Zeit knapp 100 Mitglieder in Deutschland, Österreich, der Schweiz, Dänemark und Belgien. Der Jahresbeitrag beträgt derzeit € 80,- für Einzelpersonen, € 160,- für Institutionen. Hierfür erhalten die Mitglieder ein GAIA-Abonnement. Weiter entfällt die Konferenzgebühr in Höhe von € 80,- für die Teilnahme an den wissenschaftlichen Jahrestagungen. Das Aufnahmeverfahren regelt die Satzung: "Mitglied der Gesellschaft kann jede natürliche oder juristische Person werden, die bereit ist, den Satzungszweck zu fördern. Die Aufnahme ist schriftlich zu beantragen. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand."